Vorsicht bei Videoaufnahmen – so schützen Sie Ihre und fremde Privatsphäre

Eine Videoüberwachungsanlage sorgt für eine deutlich erhöhte Sicherheit vor Einbrechern und anderen Kriminellen. Aus diesem Grund entscheiden sich auch immer mehr Unternehmen dafür, ihre Geschäftsräume nicht nur mit einer Alarmanlage, sondern auch mit einem Videoüberwachungssystem auszustatten. Die offensichtlich angebrachten Kameras können viele potenzielle Einbrecher bereits vor dem Einbruchsversuch abschrecken.

Doch die moderne Technik hat auch ihre rechtlichen Tücken. Denn Gesetze für den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre gestatten es Unternehmern nicht, ihre Videokameras überall zu platzieren. Auch der Umgang mit (audio-) visuellen Aufzeichnungen ist nicht völlig frei. Die ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim weiß aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen im Bereich Sicherheitstechnik genau, worauf es in einem solchen Fall ankommt. Wir teilen unser Wissen gern mit unseren Kunden und stellen für Sie sicher, dass Sie keinerlei Regelungen zum Thema Videoüberwachung verletzen.

Videoüberwachung mit ALMAS INDUSTRIES

Ihr Gewerbegrundstück ist Ihr Eigentum. Grundsätzlich sind Sie damit dazu berechtigt, hier eine Videokamera anzubringen. Allerdings gibt es bestimmte Bereiche, die auf den Videoaufnahmen nicht zu sehen sein dürfen, wie beispielsweise öffentliche Bereiche. Als Immobilieninhaber dürfen Sie nicht die Straße oder die Gehwege um Ihr Grundstück herum filmen. Auch benachbarte Grundstücke oder gemeinsam genutzte Flächen wie Einfahrten dürfen nicht überwacht werden.

Andererseits dürfen Sie auch die Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter nicht verletzen. Da es den meisten Unternehmern vor allem um die Sicherheit des Gebäudes und nicht um die Überwachung der Mitarbeiter geht, rät Ihnen die ALMAS INDUSTRIES AG generell, keine Arbeitsplätze zu überwachen, da sich die Mitarbeiter in einem solchen Fall vielleicht unwohl und beobachtet fühlen. Auf keinen Fall dürfen Sie Überwachungskameras in Toiletten, Sanitärräumen, Umkleiden oder Pausenräumen installieren. Dies würde definitiv einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Ihrer Mitarbeiter darstellen.

Was genau darf ich mit einer Überwachungskamera aufnehmen? Die ALMAS INDUSTRIES AG.

Was tun mit den Daten? ALMAS INDUSTRIES klärt auf

Wie sieht es nun mit den gespeicherten Videoaufnahmen aus? Dürfen diese unbegrenzt lange gespeichert werden? Leider ist die rechtliche Regelung hier alles andere als eindeutig. Die Aufsichtsbehörden geben allgemein eine Speicherdauer von 48–72 Stunden vor. Allerdings ist dies nicht die offizielle rechtliche Regelung. Die DSGVO besagt lediglich, dass es bei der Löschung von Daten auf eine Interessensabwägung ankommt. Insofern gibt es keine exakten Vorgaben, wann Aufnahmen wieder gelöscht werden müssen. Die ALMAS INDUSTRIES AG empfiehlt aufgrund ihrer Erfahrungen allerdings, Videoüberwachungsaufnahmen regelmäßig zu löschen, wenn sie nicht gebraucht wurden.

Sind Sie tatsächlich Opfer eines Einbruchs oder anderen Verbrechens geworden, haben Sie das Recht, Ihre Videoaufnahmen der Polizei als Beweis vorzulegen. Die ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim informiert: Es ist Ihnen allerdings nicht gestattet, die Aufnahmen selbst öffentlich zu machen, beispielsweise, um eine öffentliche Suchinitiative auf den Täter zu starten. Der Grund liegt im Selbstbestimmungsrecht des Täters. Dieser hat Rechte an seinem Bild, weswegen es Ihnen nicht gestattet ist, diese zu veröffentlichen.

Überwacht die ALMAS INDUSTRIES mein Unternehmen?

Durch die Live-Täter-Ansprache haben die Mitarbeiter von ALMAS INDUSTRIES Zugriff auf die Kameras in den Unternehmen der Kunden, um in einem Notfall den Täter dort direkt akustisch stellen zu können. Doch was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Müssen Sie damit rechnen, dass die ALMAS INDUSTRIES AG Ihre Mitarbeiter und Geschäftsabläufe überwacht? Keine Angst, diesbezüglich besteht keine Gefahr. Die geschulten Mitarbeiter der ALMAS INDUSTRIES AG können nur dann Zugriff auf das Überwachungssystem nehmen, wenn die Alarmanlage scharf gestellt ist. Demnach ist Ihre Privatsphäre stets zu 100 Prozent sicher.

Die Mitarbeiter der Notrufstelle von ALMAS INDUSTRIES werden erst dann aktiv, wenn die Echtzeitüberwachungsanlage scharf gestellt ist und ausgelöst wird. Wir sind rund um die Uhr für Sie zur Stelle, aber Sie müssen sich nicht sorgen, dass wir Ihre Geschäftsvorgänge überwachen könnten.

Haben Sie noch weitere Fragen zu den rechtlichen Grundlagen einer Videoüberwachung? Dann wenden Sie sich gern an uns. Die ALMAS INDUSTRIES AG ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Sicherheitstechnik in Unternehmen geht. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich zu einem zu Ihrem Unternehmen passenden Sicherheitssystem. Kontaktieren Sie uns einfach unter der 0621 842 528-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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