Totmannschaltung für Alleinarbeitende

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Ob im Sicherheitsdienst oder einer anderen Branche – wenn es sich um einen gefährlichen Arbeitsplatz oder Einzelarbeitsplatz handelt, müssen gewisse Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Bei der Totmannschaltung, auch Totmanneinrichtung genannt, handelt es sich um ein Gerät, das Notfälle erkennt und ein Signal aussendet. Wir erklären, wieso es sich für Unternehmen lohnt, ihre Alleinarbeiter*innen mit einem Totmannschalter zu schützen.

Gesetzliche Regelungen, die für eine Totmannschaltung sprechen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit seiner Mitarbeiter*innen zu sorgen. Diese Verpflichtung ist auch als sogenannte Fürsorgepflicht bekannt. Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu wahren, sind einige öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften und das Arbeitsschutzgesetz einzuhalten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die erforderlichen Einrichtungen und Mittel für Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Rettung aus Gefahrensituationen zur Verfügung zu stellen. Bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer*innen. Erleiden Alleinarbeiter*innen einen Unfall, ist keine andere Person in der Nähe, um Hilfestellung zu geben. Daher ist es besonders relevant, diese Mitarbeiter*innen zu schützen. Laut DGUV Vorschrift 1 ist es die Pflicht des Arbeitgebers, bei gefährlichen Tätigkeiten die Überwachung von alleinarbeitenden Personen sicherzustellen. In solchen Fällen ist eine Totmannschaltung die ideale Lösung. Wir von ALMAS INDUSTRIES erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.

Die Totmannschaltung: Absicherung für Alleinarbeiter*innen

Bei dem sogenannten Totmannschalter handelt es sich um ein Personen-Notruf-Gerät für den Alleinarbeiterschutz. Arbeiten die Mitarbeiter*innen außer Sicht- und Rufweite anderer Personen, besteht aufgrund der Isolation ein erhöhtes Gefahrenpotenzial und es kann bei einem Unfall passieren, dass sie erst verspätet Hilfe bekommen. Ob es sich um einen Unfall, eine Verletzung oder möglicherweise einen Überfall handelt – die Totmannschaltung ermöglicht mithilfe der sofortigen Alarmfunktion eine schnelle Hilfestellung. Dabei kombiniert die Totmanneinrichtung verschiedene Techniken, welche die Sicherheit der Alleinarbeiter*innen gewährleisten sollen.

Dabei handelt es sich um ein äußerst praktisches und handliches Gerät, das sich bestens in die Tätigkeit der Mitarbeiter*innen integrieren lässt, ohne sie bei der Ausübung zu beeinflussen. Kommt es zu einem Unfall, so registriert das Gerät die liegende Position und ruft automatisch Hilfe durch die verbundene Notruf- und Serviceleitstelle. Dazu sind einige spezielle Funktionen am Gerät integriert:

  • Überfall-Knopf: Wird bei Angriffen oder Bedrohung vom Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin gedrückt.
  • Lage- und Fallsensor: Ist die Person gestürzt und in einer Liegeposition, wird Alarm ausgelöst.
  • Totmannschalter: Stellt fest, ob die Person handlungsfähig ist und löst Alarm aus.
  • 24/7-Fernüberwachung: Lautsprecher und Mikrofon sind integriert.
  • Alarmierung & Benachrichtigung: Legen Sie fest, wohin der Notruf gehen soll.

So funktioniert die Totmannschaltung im Notfall

Schritt 1: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erleidet einen Unfall. Das Gerät erkennt anhand spezieller Sensoren, dass die Person gestürzt ist und sich in einer horizontalen Position befindet. Das Gerät löst selbst den Alarm aus. ALTERNATIV: Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin wird angegriffen oder bedroht. Er oder Sie löst über den SOS-Knopf einen stillen Alarm aus.

Schritt 2: Die zertifizierte Notrufleitstelle erhält ein Notsignal.

Schritt 3: Die Rettung der Person erfolgt entweder durch die automatische Alarmierung der Rettungskräfte oder durch die Alarmierung einer anderen vorher durch den Arbeitgeber bestimmten Person.

Somit ist die Totmannschaltung vielfältig einsetzbar und bietet einen zuverlässigen Schutz für Alleinarbeiter*innen im Sicherheitsdienst oder anderen Branchen.

Detaillierte Infos: https://totmann-schalter.de