
Sie beschäftigen Alleinarbeiter? Dann haben Sie besondere Pflichten – mit ALMAS INDUSTRIES kommen Sie diesen auf einfachste Art und Weise nach
Der Begriff „Alleinarbeiter“ ist vielen nicht so sehr geläufig. Daher fühlen sich auch einige Arbeitgeber nicht unbedingt angesprochen, wenn es um den Schutz von Alleinarbeitern geht. Dabei gilt ein Mitarbeiter bereits dann als Alleinarbeiter, wenn er während der aktiven Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer von anderen Personen weder gesehen noch gehört werden kann. Und das ist in zahlreichen Branchen und für viele Angestellte zumindest zeitweise der Fall. Aus dem Umstand, dass die betroffenen Mitarbeiter in solchen Fällen außer Hör- und Sichtweite von anderen arbeiten, ergeben sich besondere Risiken, die Arbeitgeber entsprechend absichern müssen. Dazu verpflichtet sie das Gesetz. ALMAS INDUSTRIES… Weiterlesen … »