Sie beschäftigen Alleinarbeiter? Dann haben Sie besondere Pflichten – mit ALMAS INDUSTRIES kommen Sie diesen auf einfachste Art und Weise nach

Der Begriff „Alleinarbeiter“ ist vielen nicht so sehr geläufig. Daher fühlen sich auch einige Arbeitgeber nicht unbedingt angesprochen, wenn es um den Schutz von Alleinarbeitern geht. Dabei gilt ein Mitarbeiter bereits dann als Alleinarbeiter, wenn er während der aktiven Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer von anderen Personen weder gesehen noch gehört werden kann. Und das ist in zahlreichen Branchen und für viele Angestellte zumindest zeitweise der Fall.

Aus dem Umstand, dass die betroffenen Mitarbeiter in solchen Fällen außer Hör- und Sichtweite von anderen arbeiten, ergeben sich besondere Risiken, die Arbeitgeber entsprechend absichern müssen. Dazu verpflichtet sie das Gesetz. ALMAS INDUSTRIES bietet hier eine kompakte Lösung: Der Totmannschalter ist kleiner als ein Smartphone, hat es aber wahrlich in sich.

Arbeitgeberpflichten für Alleinarbeiter

Arbeitssicherheit allgemein

Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist zu deren Schutz im Wesentlichen an folgende Bestimmungen gebunden: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und nicht zuletzt Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV).

Der Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes besagt etwa, dass Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, die Erste Hilfe, Brandbekämpfung sowie bei Bedarf die Evakuierung von Mitarbeitern gewährleisten. Im Notfall müssen zudem dazu notwendige Verbindungen bestehen, wie zum Beispiel zu medizinischen Notdiensten oder zur Feuerwehr.

Die Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 5) greift dieses Gesetz nochmals auf. Weiterhin besagt die Arbeitsstättenregel, dass Erste Hilfe und andere Notfallmaßnahmen durch willensunabhängige Personen-Notsignal-Anlagen sichergestellt sein sollten.

Die erste Vorschrift der DGUV besagt im Grunde das Gleiche wie das Arbeitsschutzgesetz und betont die Pflicht des Arbeitsgebers, geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen, durch die in Notfällen unverzüglich Hilfe geholt werden kann.

Arbeitssicherheit für Alleinarbeiter

Neben allgemeinen Schutzmaßnahmen gelten für Alleinarbeiter weiterführende Sicherheitsbestimmungen, für die Arbeitsgeber Sorge zu tragen haben. Dies sind zum einen organisatorische Maßnahmen, wie Kontrollgänge oder -anrufe in regelmäßigen Abständen. Zum anderen müssen für Alleinarbeiter spezielle technische Instrumente zur Verfügung gestellt werden, in Form von geeigneten Notruf- und Überwachungssystemen. Wenn gefährliche Arbeiten ausgeführt werden müssen, sehen sowohl Arbeitsstättenregeln als auch Regeln der DGUV hier unter anderem den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen vor. Speziell die DGUV Regel 112–139 definiert hierbei, dass eine solche Anlage sowohl aus einem Gerät bestehen muss, mit dem Hilfe angefordert werden kann, aber dass dieses auch unbedingt in Verbindung zu einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale stehen muss.

Der Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES

Haben Alleinarbeiter einen Unfall, erliegen plötzlichen gesundheitlichen Problemen oder werden Opfer eines kriminellen Überfalls, ist niemand in der Nähe, der dann Hilfe leisten oder rettende Maßnahmen einleiten kann. Einen solchen Helfer in der Not können Unternehmen jedoch auch auf andere Weise ihren Alleinarbeitern zur Seite stellen. Als Sicherheitsunternehmen mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich Sicherheitstechnik hat die ALMAS INDUSTRIES AG mit Hauptsitz in Mannheim ein kompaktes Sicherheitsgerät, den Totmannschalter, entwickelt. Der Totmannschalter entspricht allen Anforderungen des ArbSchG, der ArbStättV sowie der DGUV. Das ist auch der Grund, weshalb sowohl Berufsgenossenschaft als auch DGUV den Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES explizit empfehlen.

Auf dem kompakten Personen-Notfallgerät können Alleinarbeiter aktiv eine Notruf-Taste betätigen und so direkt Hilfe anfordern. Diese wird durch die genaue GPS-Lokalisierung direkt zum Standort geleitet. Insbesondere bei Unfällen, Bewusstlosigkeit oder Reaktionsunfähigkeit ist ein Mitarbeiter dazu aber nicht in der Lage. Spezielle Sensoren im Totmannmelder erkennen jedoch, wenn sich der Mitarbeiter in einer Liegeposition befindet und registriert zudem Stürze – in solchen Fällen generiert der Totmannschalter auch automatisch einen Notruf. Dabei kann vom Unternehmen individuell festgelegt werden, welche Stellen in welchen Fällen informiert werden sollen. Neben Polizei oder privatem Sicherheitsdienst kann dies beispielsweise auch die ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle sein, die ALMAS INDUSTRIES zum Support der Kunden mit speziell ausgebildeten Sicherheitsmitarbeitern eingerichtet hat.

Der Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES ist somit eine kompakte, aber enorm effektive Sicherheitslösung, mit der Sie Ihre Alleinmitarbeiter umfassend schützen und ihren gesetzlichen Pflichten zudem vollumfänglich nachkommen.

Der Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES ermöglicht einen zügigen Notruf und setzt diesen in Gefahrensituationen selbstständig ab.

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