Mit einem Dead Man Switch auf einfachste Weise Alleinarbeitende schützen

Der Begriff „Alleinarbeiter“ ist vielen nicht geläufig. Daher fühlen sich auch einige Arbeitgeber*innen nicht unbedingt angesprochen, wenn es um den Schutz von Alleinarbeitenden geht. Dabei zählen mehr Beschäftigte in die Kategorie der Alleinarbeitenden, als Sie im ersten Moment vielleicht denken mögen. Wer sich während der aktiven Arbeitszeit für einen gewissen Zeitraum nicht in Hör- oder Sichtweite seiner Kolleg*innen befindet, ist bereits Alleinarbeiter*in. Und das ist in zahlreichen Branchen und für viele Angestellte zumindest zeitweise der Fall.

Aus dem Umstand, dass die betroffenen Mitarbeiter*innen in solchen Fällen isoliert sind, ergeben sich besondere Risiken, die Arbeitgeber*innen entsprechend absichern müssen. Dazu verpflichtet sie das Gesetz. ALMAS INDUSTRIES bietet hier eine kompakte Lösung: Der sogenannte Dead Man Switch, auch Totmannschalter, Totmannwarner oder Totmanneinrichtung genannt. Dabei handelt es sich um ein Gerät, das kleiner als ein Smartphone ist, es aber wahrlich in sich hat. Mithilfe von speziellen Sensoren erkennt es, wenn sich Mitarbeiter*innen in Gefahr befinden, und fordert dank der passiven Alarmfunktion sofort Hilfe an.

Arbeitgeberpflichten mit dem Dead Man Switch erfüllen

Arbeitssicherheit allgemein

Wer Mitarbeiter*innen beschäftigt, ist zu deren Schutz im Wesentlichen an folgende Bestimmungen gebunden: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und nicht zuletzt Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV). Der Dead Man Switch bietet nicht nur Schutz für Ihre Beschäftigten, er sorgt ebenso dafür, dass Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber*in erfüllen.

Der Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetzes besagt etwa, dass Arbeitgeber*innen alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, die Erste Hilfe, Brandbekämpfung sowie bei Bedarf die Evakuierung von Mitarbeiter*innen gewährleisten. Im Notfall müssen zudem notwendige Verbindungen bestehen, wie zum Beispiel zu medizinischen Notdiensten oder zur Feuerwehr.

Die Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 5) greift dieses Gesetz nochmals auf. Weiterhin besagt die Arbeitsstättenregel, dass Erste Hilfe und andere Notfallmaßnahmen durch willensunabhängige Personen-Notsignal-Anlagen sichergestellt sein sollten, zum Beispiel einen Totmannschalter, auf Englisch als Dead Man Switch bezeichnet.

Die erste Vorschrift der DGUV betont insbesondere die Pflicht des Arbeitsgebers bzw. der Arbeitgeberin, geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen, durch die in Notfällen unverzüglich Hilfe geholt werden kann.

Arbeitssicherheit für Alleinarbeiter*innen

Für Alleinarbeitende bestehen weiterführende Regelungen, die erfüllt werden müssen. Dazu gehören unter anderem organisatorische Maßnahmen, wie Kontrollgänge oder -anrufe in regelmäßigen Abständen, aber auch die Bereitstellung eines geeigneten Notruf- und Überwachungssystems. So müssen alle Alleinarbeitenden, die eine gefährliche Tätigkeit ausüben, eine Personen-Notsignal-Anlage bei sich tragen. Das sehen sowohl die Arbeitsstättenregeln als auch die Regel der DGUV vor. Speziell die DGUV Regel 112–139 definiert hierbei, dass eine solche Anlage aus einem Gerät bestehen muss, mit dem Hilfe angefordert werden kann, aber dass dieses auch unbedingt in Verbindung zu einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale stehen muss. Mit dem Dead Man Switch ist für beides garantiert.

Der Dead Man Switch von ALMAS INDUSTRIES

Alleinarbeitende unterliegen einem besonderen Risiko, da im Notfall niemand in der direkten Nähe ist, um Hilfe zu leisten. Bei einem Sturz, plötzlichen gesundheitlichen Problemen oder im Falle eines Überfalles sind die Mitarbeiter*innen auf sich allein gestellt und möglicherweise nicht in der Lage, Hilfe zu organisieren. Mit einem Totmannschalter, auch Dead Man Switch genannt, können Alleinarbeiter*innen sowohl aktiv als auch passiv ein Notsignal aussenden. Somit schützen Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen und sorgen für eine schnelle Hilfeleistung. Als Sicherheitsunternehmen mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich Sicherheitstechnik hat die ALMAS INDUSTRIES AG mit Hauptsitz in Mannheim ein kompaktes Sicherheitsgerät, den Totmannschalter, entwickelt. Der Totmannschalter entspricht allen Anforderungen des ArbSchG, der ArbStättV sowie der DGUV. Das ist auch der Grund, weshalb sowohl Berufsgenossenschaft als auch DGUV den Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES explizit empfehlen.

Auf dem kompakten Personen-Notfallgerät können Alleinarbeiter*innen aktiv eine Notruf-Taste betätigen und so direkt Hilfe anfordern. Dadurch können sie bei einem Überfall einen stillen Alarm senden oder bei einem Unfall auf sich aufmerksam machen. Ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin jedoch bewusstlos oder reaktionsunfähig, erkennt der Totmannmelder anhand spezieller Sensoren, dass sich die Person in einer Liegeposition befindet oder gestürzt ist. Daraufhin wird automatisch ein Notruf abgesetzt. So wird sichergestellt, dass Alleinarbeiter*innen in jedem Fall Hilfe bekommen. Dabei kann vom Unternehmen individuell festgelegt werden, welche Stellen in welchen Fällen informiert werden sollen. Neben Polizei oder privatem Sicherheitsdienst kann dies beispielsweise auch die ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle sein, die ALMAS INDUSTRIES zum Support der Kund*innen mit speziell ausgebildeten Sicherheitsmitarbeiter*innen eingerichtet hat.

Der Dead Man Switch von ALMAS INDUSTRIES ist somit eine kompakte, aber enorm effektive Sicherheitslösung, mit der Sie Ihre Alleinmitarbeiter*innen umfassend schützen und Ihren gesetzlichen Pflichten zudem vollumfänglich nachkommen. Für nähere Informationen setzen Sie sich gerne mit ALMAS INDUSTRIES in Verbindung.

Der Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES ermöglicht einen zügigen Notruf und setzt diesen in Gefahrensituationen selbstständig ab.

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