Wir erklären, wieso es sich für Unternehmen lohnt, ihre Alleinarbeiter mit einem Totmannschalter zu schützen?
Gesetzliche Regelungen die für einen Totmannschalter sprechen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit seiner Mitarbeiter*innen zu sorgen. Diese Verpflichtung ist auch als sogenannte Fürsorgepflicht bekannt. Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu wahren, sind einige öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften und das Arbeitsschutzgesetz einzuhalten. Dies besagt, dass der Arbeitgeber für Erste Hilfe und Rettung aus Gefahr, die erforderlichen Einrichtungen und Mittel zur Verfügung stellen muss. Geschieht dies nicht, kann eine Verletzung dieser Pflicht der Auslöser für Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer*innen werden.
Gerade bei Alleinarbeiter*innen ist es wichtig, für die optimale Absicherung zu sorgen, da keine anderen Personen in der Nähe sind, um im Notfall zu helfen. Laut DGUV Vorschrift 1 ist es die Pflicht des Arbeitgebers, bei gefährlichen Tätigkeiten die Überwachung von alleinarbeitenden Personen sicherzustellen. In solchen Fällen ist ein Totmannschalter die ideale Lösung. Wir von ALMAS INDUSTRIES erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.
Absicherung für Alleinarbeiter*innen
Bei dem sogenannten Totmannschalter handelt es sich um ein Personen-Notruf-Gerät für den Alleinarbeiterschutz. Hierbei werden verschiedene Techniken kombiniert, welche die Sicherheit der Alleinarbeiter*innen gewährleisten sollen.
Das Gerät ist äußerst praktisch und handlich und lässt sich daher bestens in die Tätigkeit der Mitarbeiter*innen integrieren, ohne sie bei der Ausübung zu beeinflussen. Kommt es zu einem Unfall, so registriert das Gerät die liegende Position und ruft automatisch Hilfe durch die verbundene Notruf- und Serviceleitstelle. Dazu sind einige spezielle Funktionen am Gerät integriert:
- Überfall-Knopf: Wird bei Angriffen oder Bedrohung vom Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin gedrückt.
- Lage- und Fallsensor: Ist die Person gestürzt und in einer Liegeposition, wird Alarm ausgelöst.
- GPS-Ortung: Ortsbestimmung im Außenbereich (GPS) und Innenbereich (Funk)
- Totmannschalter: Stellt fest, ob die Person handlungsfähig ist und löst Alarm aus.
- 24/7-Fernüberwachung: Lautsprecher und Mikrofon sind integriert.
- Alarmierung & Benachrichtigung: Legen Sie fest, wohin der Notruf gehen soll.
So funktioniert das Gerät im Notfall
Schritt 1: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erleidet einen Unfall. Das Gerät erkennt, dass die Person gestürzt ist und sich in einer horizontalen Position befindet. Das Gerät löst selbst den Alarm aus. ALTERNATIV: Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin wird angegriffen oder bedroht. Er/Sie löst über den SOS-Knopf einen stillen Alarm aus.
Schritt 2: Die zertifizierte Notrufleitstelle erhält ein Notsignal. Anhand des GPS-Signals ist es möglich den Standort der betroffenen Person zu lokalisieren.
Schritt 3: Die Rettung der Person erfolgt entweder durch die automatische Alarmierung der Rettungskräfte oder durch die Alarmierung einer anderen vorher durch den Arbeitgeber bestimmten Person.