Bei der Videoüberwachung nicht ins rechtliche Fettnäpfchen treten: Sicherheitslösungen von ALMAS INDUSTRIES schützen Sie davor – und Ihr Hab und Gut gleich mit

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Trotz sinkender Einbruchzahlen legen deutsche Unternehmen vermehrt Wert auf einen Einbruchschutz, der über hochwertige Tür- und Torschlösser, hohe Zäune oder die Alarmanlage hinausgeht. Sei es auch nur für das beruhigende Gefühl, entscheiden sich viele Firmen für umfangreichere Schutzmaßnahmen, zum Beispiel in Form von Videoüberwachung. Doch hier ist Vorsicht geboten: Mit der Anfertigung von (audio-)visuellen Aufzeichnungen betreten Sie rechtlich dünnes Eis. Wer nicht nur Wert auf ausgeprägten Einbruchschutz legt, sondern auch darauf, sich jederzeit in einem rechtlich einwandfreien Rahmen zu bewegen, der greift bei Fernüberwachungsanlagen auf Systeme von Fachbetrieben zurück. Mit den Sicherheitslösungen des Mannheimer Sicherheitsunternehmens ALMAS INDUSTRIES erhalten Sie nicht nur hochmoderne Sicherheitstechnik, sondern auch einen umfangreichen Support: So sind Sie nicht nur vor Einbrechern, sondern auch vor einem versehentlichen Rechtsbruch optimal geschützt.

Bei der Videoüberwachung gibt es einiges zu beachten | Photo by Justus Menke on Unsplash

Videoüberwachung: Das dürfen Sie …

Grundsätzlich ist Ihr Gewerbegrundstück Ihr Eigentum, und auf diesem dürfen Sie prinzipiell tun und lassen, was Sie wollen – auch eine Videokamera anbringen. Dabei ist nicht nur die Anbringung erlaubt, sondern Sie dürfen die Kamera(s) auch nutzen. Aber nur so, dass ausschließlich Ihr Grundstück gefilmt wird. Darüber hinaus dürfen Sie die Aufzeichnungen Ihres Grundstückes auch speichern – und zwar unbegrenzt. Der Gesetzgeber macht hier keine Vorgaben, ob bzw. wann die Aufnahmen wieder gelöscht werden müssen.

… und das dürfen Sie nicht

Öffentliche Bereiche, wie zum Beispiel die Straße um Ihr Firmengebäude oder auch die Gehwege drumherum dürfen auf den Aufnahmen nicht zu sehen sein. Das gilt ebenso für das benachbarte Grundstück sowie für gemeinsame Einfahrten oder gegebenenfalls auch anderweitig gemeinsam genutzte Flächen – denn damit würden Sie gegen verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und/oder Besucher des anliegenden Unternehmens verstoßen.

Wenn Sie tatsächlich Opfer von Einbruch oder Vandalismus geworden sind, und der Dieb bzw. Unheilstifter auf den Kameraaufnahmen zu sehen ist, können die Aufnahmen als Beweis für die anschließende Strafverfolgung hinzugezogen werden. Sie dürfen die Aufnahmen allerdings nicht veröffentlichen, zum Beispiel im Rahmen einer eigenen Suchinitiative, etwa auf sozialen Netzwerken – denn auch Kriminelle haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches Sie mit der unzulässigen Veröffentlichung verletzen würden.

Das gilt es allgemein, zu beachten

Auch wenn Ihre Überwachungskamera gut sichtbar platziert ist, empfiehlt es sich, Ihre Mitarbeiter, Besucher und jeden, der das Firmengrundstück betritt, nochmals explizit darauf hinzuweisen. Selbst wenn Sie die Aufzeichnungen nicht nutzen, könnten Sie unwohlgesonnene Personen, die ohne ihr Wissen gefilmt wurden, auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Hier genügt aber ein einfaches Hinweisschild.

Mit ALMAS INDUSTRIES sind nicht nur Ihre Räumlichkeiten und das Firmengelände, sondern auch Sie selbst auf der sicheren Seite

Bei der Überwachung Ihrer Flächen durch Videokameras gibt es einiges zu beachten. Hier passiert es leider schnell, dass auch versehentlich gegen geltendes Recht verstoßen wird, was Sie und Ihr Unternehmen unter Umständen teuer zu stehen kommen kann – womöglich sogar teurer als ein Einbruch oder Vandalismusschaden. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und dennoch umfassend vor Hausfriedensbruch geschützt zu sein, sollten Sie am besten nicht in Eigenregie handeln, sondern sich einen professionellen Partner an die Seite holen. Die ALMAS INDUSTRIES AG hält für jeden Bedarf maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte bereit. Der international agierende Hersteller liefert dabei nicht nur innovative Technik, sondern auch kompetentes und geschultes Personal, das diese fachgerecht und gesetzeskonform an Ihrem Objekt anbringt. Und damit nicht genug: Kommt es zum Alarmfall, sind Sie ebenfalls nicht auf sich allein gestellt. Je nach System kontrolliert eine ständig besetzte Serviceleitstelle rund um die Uhr Ihr Gebäude sowie Ihr gesamtes Gelände und leitet bei Bedarf entsprechende Schritte ein. So müssen Sie sich weder um Ihr Hab und Gut noch um Ihre rechtliche Unversehrtheit sorgen.